Technische Verpflichtung
Die Bezeichnung „Digigraphie“ bezieht sich allein auf ein Druckerzeugnis. Wenn eine dieser vier Voraussetzungen nicht erfüllt wird, darf das gedruckte Werk keinesfalls als „Digigraphie®“ bezeichnet werden. Diese Pflichtvoraussetzungen sind für den Künstler und seine Käufer die Garantie für Echtheit und Haltbarkeit der Reproduktion.
Verpflichtung des Künstlers
Der Künstler verpflichtet sich bei Verwendung des Digigraphie-Gütesiegels, nur Werke mit einer limitierten Auflage zu erstellen. Eine limitierte Auflage definiert sich durch die folgenden drei Kriterien: Anzahl der erzeugten Reproduktionen, Format der Reproduktionen und zu bedruckendes Trägermaterial. Wenn für eine bestimmte Serie der Drucker, das Papier oder das Format geändert werden, wird eine neue Serie begonnen. Der Künstler gewährleistet, dass die auf dem Digigraphie-Zertifikat angegebene Stückzahl nicht überschritten wird.
Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, behält sich Epson das Recht vor, dem Künstler den Prägestempel und seine Digigraphie-Referenz zu entziehen. Der Künstler kann jederzeit seine Teilnahme am Programm beenden, muss Epson jedoch darüber informieren.
Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, behält sich Epson das Recht vor, dem Künstler den Prägestempel und seine Digigraphie-Referenz zu entziehen. Der Künstler seinerseits kann jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen seine Teilnahme am Programm beenden, muss jedoch Epson vorab davon in Kenntnis setzen.